Armutsgericht

Falls die in Frage kommenden Unterhaltspflichtigen verstorben sind, bitten wir um Vorlage der Sterbeurkunden.

Vollzug des Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)

Aufhebung der ablehnenden Bescheide vom 12.08.13 zum Widerspruch vom 24.05.13 bezüglich der abgelehnten Anträge vom 13.11.12

Der Widerspruch ist zulässig, aber unbegründet.

Der Widerspruch war vollinhaltlich zurückzuweisen

Aufhebung des ursprünglichen Verwaltungsaktes

zu Unrecht erbrachte Leistungen bei schuldhaftem Verhalten ...

Weitere und zusätzliche Kürzungen sind möglich!

gänzliche Einstellung des Regelbedarfs (außer Miete)

Außerdem besteht für Zeiten, in denen sie sich ohne unsere Zustimmung außerhalb des zeit-und ortsnahen Bereichs aufhalten, kein Anspruch auf SGB II-Leistungen.

... ein Mehrbedarf begehrt wurde.

Erforderlichkeit weiterer entscheidungserheblicher Informationen zu den Einkommensverhältnissen ...

... den tatsächlichen Umständen entsprechend und sachgerecht beurteilen zu können ...

... den tatsächlichen Umständen gerechte Entscheidung.

... wird der Rechtsstreit für erledigt erklärt.

Widerspruch vom 06.02.13 gegen den Ablehnungsbescheid vom 14.01.13 zum Folgeantrag auf laufende Leistungen nach dem SGB II ab 01.01.13

Erlass des vorläufigen Bewilligungsbescheides

... Überzahlung in beträchtlicher Höhe ...

... da es an der Glaubhaftmachung der Eilbedürftigkeit und damit an dem Anordnungsgrund fehlt.

Auf den Inhalt der Behördenakte wird verwiesen.

Die Durchführung des Verfahrens und die beabsichtigte Rechtsverfolgung sind nicht mutwillig.

... sind Sie verpflichtet, ... auf Verlangen die Beweismittel vorzulegen.

O.g. hat einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt.

Nachweis über Schornsteinfegergebühren (Gebührenrechnungen der letzten zwei Jahre).

... ist ein Anspruch auf Leistungen nicht ersichtlich.

Die Beweismittel werden zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags benötigt.

Wir bitten Sie deshalb dringend darum, sich bis zum 01.06.13 eine kostengünstigere Wohnung zu suchen ...

Begründung für die Nichtempfehlung einer Kostenbeteiligung

Dokumentation der Hilfeleistungen in Minutenangaben

Aufzeichnungen der täglichen Verrichtung

Händewaschen + Intimpflege = Teilwäsche

Die Hautpflege ist Bestandteil der Körperpflege.

Zur Zahnpflege zählt die Vorbereitung einschließlich Öffnen und Schließen der Zahnpastatube.

Nahrungsaufnahme: Zeitkorridor 15-20 Min. (Maximal drei Hauptmahlzeiten am Tag)

Das selbstständige Aufstehen und Zubettgehen umfasst die eigenständige Entscheidung, zeitgerecht das Bett aufzusuchen beziehungsweise zu verlassen.

Das Gehen, Stehen und Treppensteigen ist nur dann maßgebend, wenn es im Zusammenhang mit den genannten Verrichtungen der Körperpflege und der Ernährung erforderlich wird.

Zum Stehen gehört nicht nur, diese Körperhaltung zu erreichen, sondern diese auch über einen längeren Zeitraum zu bewahren.

Annahme einer außergewöhnlichen Gehbehinderung

Ihr Fachbereich Hilfemanagement